Das Kindergeld ist in den zurückliegenden Jahren acht Jahren bestenfalls schleichend gestiegen: gemessen an der Kaufkraft handelt es sich um eine Familienleistung im kontinuierlichen Sinkflug
Das Kindergeld in Deutschland ist in den zurückliegenden acht Jahren nominal nur leicht gestiegen. In der Zeit zwischen 2010 und 2014 stagnierte es für Familien mit ein bis zwei Kindern bei 184 Euro, bevor der Gesetzgeber es 2015 um vier Euro angehoben hatte, in den beiden Folgejahren um jeweils zwei Euro. Durch das am 8. November 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossene sogenannte „Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab Juli 2019 um zehn Euro auf 202 Euro steigen. Ein großer Sprung ist auch das nicht: Gemessen an der Kaufkraft ist das Kindergeld seit 2010 sogar gesunken. Das anhaltende Problem von fast zwei Millionen armutsgefährdeten Kindern in Deutschland löst die Anhebung des Kindergeldes in keiner Weise, weil das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auch die hohe Zahl der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren nicht von der Kindergelderhöhung, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss voll angerechnet wird. Den größeren Teil der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Kindergelderhöhung von 15 Euro haben die Koalitionäre erst auf das Ende der Legislaturperiode verlegt, auf den 1. Januar 2021. Ausgemacht ist das noch nicht. Die Bundesregierung vermied es im beschlossenen „Familienentlastungsgesetz“, diesen Erhöhungsschritt gesetzlich zu verankern, obwohl das naheliegend gewesen wäre. Der seit langer Zeit größte Erhöhungsschritt beim Kindergeld steht somit auf tönernen Füßen – und hängt von der Zukunft der großen Koalition ab.
Der Familienbund der Katholiken begrüßt zwar höhere finanzielle Leistungen für Familien, hält dafür aber eine grundlegende Reform des Kindergeldes für nötig. In seinem Vorschlag für ein reformiertes Kindergeld fordert der Verband unter anderem eine Anhebung der Leistung auf 374 Euro, bestehend aus Kindergeld und Kinderzuschlag ab Juli 2019. Die Zusammenführung beider Familienleistungen würde den Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende deutlich zugänglicher machen. Bislang konnten den Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hürden und einer schwer verständlichen Antragstellung nur rund 30 Prozent der Bezugsberechtigten in Anspruch nehmen. Von der Abschaffung von Abbruchkanten und der Einführung von abschmelzenden Einkommensgrenzen profitieren insbesondere Familien im unteren Einkommenssegment. Das ist sozial und nur gerecht. Eine klare Trennung zwischen der finanziellen Förderleistung für Familien und der steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums würde außerdem für die heute fehlende Transparenz bei der Zusammensetzung des Kindergeldes sorgen. Auf der folgenden Seite stellen wir Ihnen das reformierte Kindergeld des Familienbundes der Katholiken im Detail vor.