Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh mahnt eine rasche gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Suizid an. Zweieinhalb Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe es eine "hohe Dringlichkeit", sagt Lindh, der den liberalsten von drei Gruppenanträgen im Parlament unterstützt, dem "Spiegel" (Samstag).
Das Verfassungsgericht hatte die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids im Februar 2020 gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern. Mitte Juni debattierte der Bundestag in Erster Lesung über drei Gesetzesentwürfe. Zudem gab es eine Orientierungsdebatte über eine neue Regelung, aber noch keinen Termin für die Anhörung von Sachverständigen.
Der Sozialdemokrat sagte, die aktuelle Rechtsunsicherheit für Betroffene, Ärzte oder Angehörige sei unhaltbar. Allerdings gehe Verfassungsmäßigkeit vor Schnelligkeit. Lindh warnte davor, die Strafbarkeit "durch die Hintertür" wiedereinzuführen, und forderte eine unabhängige, flächendeckende Infrastruktur für die Beratung.
"Wir verstehen uns bis heute nicht darauf, uns den Menschen gegenüber zu verhalten, die selbstbestimmt mit Hilfe Dritter sterben wollen oder auch nur die Sicherheit haben wollen, es im Fall der Fälle tun zu können", sagt der Bundestagsabgeordnete. "Das ist die große, gern verschwiegene Leerstelle, der blinde Fleck in der Auseinandersetzung über Suizidhilfe."
Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast hatte am Donnerstag einen schnellen und klaren Rechtsrahmen zum Schutz für alle Beteiligten gefordert. Sie warnte zugleich davor, das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf Selbstbestimmung durch hohe Anforderungen an Beratung und Fristen zu torpedieren. Angesichts der hohen Belastung des Parlaments wegen des Ukraine-Kriegs, der Energiekrise und der Pandemie rechnet die Grünen-Politikerin allerdings erst Anfang kommenden Jahres mit einer Verabschiedung eines Gesetzes. (KNA)