Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will in Kürze einen Gesetzentwurf zur sogenannten Gehsteigbelästigung vorlegen. "Wir streben an, dass dieser bis zum Ende des Jahres ein Gesetz sein soll", sagte Paus in einer Fragestunde des Bundestags am Mittwoch in Berlin. Die Gehsteigbelästigung soll demnach im Abtreibungsparagrafen 218 des Strafgesetzbuches geregelt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Die von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Kommission, die unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, habe ihre Arbeit aufgenommen, so Paus weiter. Am Dienstag habe sich das Gremium den Fragen der Fraktionen im Bundestag gestellt, so Paus. Sie werde im kommenden Jahr ihren Bericht vorlegen, den die Bundesregierung dann bewerte.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, durch eine Experten-Kommission prüfen zu lassen, ob die Abtreibungsfrage auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann.
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. (KNA)