Berlin, den 14. August 2019 – Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderung. „Die Neuregelung ist längst überfällig“, sagte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden.“ Nach dem Unterhaltsentlastungsgesetz sollen sich künftig erst Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro an der Pflege ihrer Eltern finanzielle beteiligen und auch dann nur in begrenztem Umfang.
„Besonders belastend ist die Pflegesituation für Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position“, sagte Hoffmann. „Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Hinzu kommt die Erwerbstätigkeit. Insgesamt eine kaum zu bewältigende finanzielle, zeitliche und seelische Belastung für Eltern. Familien stehen durch die Pflege von Angehörigen unter besonderem Druck. Der Staat ist in der Pflicht, die Sorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Auch die Situation von Pflegebedürftigen verbessert sich jetzt: Die Sorge vor der finanziellen Belastung von Kindern muss dem Weg in eine verbesserte Pflegesituation in einem Heim nicht mehr entgegenstehen, obwohl die Betreuung zuhause längst nicht mehr gegeben war.“
„Die Leistungen von Familien für den Staat sind erheblich.“
Mit Unverständnis reagierte Hoffmann auf die Vorbehalte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Es ist ein Gebot der Solidarität und der Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernehmen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte hängt in vielerlei Hinsicht maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen ab – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister. Diese Vorzüge können Städte und Kommunen umso eher einstreichen, wenn sie Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor betrachten und nicht als finanzpolitische Belastung. Diese Haltung ist ein politischer Anachronismus!“
Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“
Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Heute liegt die Schwelle dafür pro Unterhaltspflichtigem bei 38.800 Euro netto für Familien, für Alleinstehende bei 21.600 Euro pro Jahr. Für die Berechnung gilt das Einkommen von Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person, allerdings erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.