Präsident des Familienbundes der Katholiken gegen Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen

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Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Stefan Becker, warnt vor einer Aufweichung des Werbeverbots für Abtreibungen in Deutschland: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem ungeborenen Leben einen umfassenden Schutz eingeräumt. Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist integraler Teil dieses Schutzkonzepts. Nach unserer tiefen Überzeugung stellt das menschliche Leben von Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen ist. Der Familienbund der Katholiken sieht dabei eine besondere Verpflichtung, für das ungeborene Leben einzutreten.“  
 

Berlin, 12. Dezember 2017 – Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das „Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. „Der Schwangerschaftsabbruch ist weder für die betroffenen Frauen noch für Ärzte ein normaler Vorgang. Wer den Paragrafen 219a lockert, der unterläuft das Konzept des Lebensschutzes und ebnet einer Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen den Weg. Das kann aus christlicher und menschlicher Verantwortung niemand wollen“, sagte Becker.

„Der Werbeverbots-Paragraf soll das ungeborene Leben schützen und eine angemessene Beratung garantieren. Aus der Schutzpflicht des Staates folgert das Bundesverfassungsgericht, dass die Frauen ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten sind. Der Logik dieser positiven Werbepflicht für das ungeborene Leben entspricht das Werbeverbot für die Abtreibung. Es schützt die Frauen vor manipulierten Informationen durch denjenigen, der mit Abtreibungen Geld verdient. Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, erklärte Becker.

„Eine seriöse und unabhängige Informationspraxis über Schwangerschaftsabbrüche bietet heute bereits das Beratungskonzept nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz“, so Becker. „Es versorgt Frauen mit der benötigten Unterstützung und mit Informationen. Sowohl in einer Beratungsstelle als auch bei ihrer Frauenärztin werden die Betroffenen auf eine sichere Art und Weise über die Möglichkeiten, Folgen und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs und mögliche Alternativen informiert. Gerade weil die Beratung frei ist von wirtschaftlichen oder anderen Eigeninteressen, soll derjenige, der berät, nicht die Abtreibung durchführen. Von fehlenden Informationen kann nach der heutigen Praxis keine Rede sein.“