Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld soll bei 502 Euro pro Monat liegen. Damit werden die bisherigen Hartz-IV-Sätze ab dem 1. Januar 2023 um 53 Euro erhöht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigte am Wochenende der "Braunschweiger Zeitung" entsprechende Berichte des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Für volljährige Partner soll der Regelsatz dann 451 Euro betragen. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen, für 6- bis 13-Jährige 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro.
Heil verwies zugeich auf die noch laufende Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Koalition. Der Mittwoch sei entscheidend, dann berate das Bundeskabinett über den Entwurf, so Heil weiter. "Ich bin zuversichtlich, dass es klappt."
Der Gesetzentwurf sieht neben den Erhöhungen auch eine neue Berechnung vor, um die Zahlungen an die Inflation anzupassen. Dies soll künftig in zwei Schritten passieren. Der erste Schritt entspricht dem bisherigen Vorgehen. Dabei werden die Regelsätze mit Hilfe eines Mischindexes fortgeschrieben. Dieser berücksichtigt zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung. Würde man die Erhöhung allein nach diesem Mechanismus berechnen, würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro auf 469 Euro erhöht.
Neu im Gesetzentwurf ist der zweite Schritt, um auch die zu erwartende künftige Inflation einzubeziehen. Dies soll durch eine Prognose mit Hilfe der aktuellsten verfügbaren statistischen Daten passieren. Die Regierung wolle so dem Problem begegnen, dass durch die Inflation die Preise momentan viel schneller steigen als die Regelsätze, hiepß es. Durch den zweiten Berechnungsschritt kommt eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene auf 502 Euro zustande.
Arbeitsminister Heil hatte im Mai bei Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung um 40 bis 50 Euro in Aussicht gestellt. (KNA)