Rund 1,8 Millionen Minderjährige leben in Deutschland in Familien, die staatliche Leistungen beziehen. Das berichtet die "Welt" (Mittwoch) unter Berufung auf die unveröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion. Zwar ist demnach die Zahl aller Minderjährigen in der Grundsicherung zurückgegangen - der Höchststand wurde 2018 mit mehr als zwei Millionen verzeichnet. Einen neuen Höchststand erreichte jedoch die Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die auf das Bürgergeld, respektive dessen Vorgänger Hartz IV, abgewiesen sind. Sie lag Ende 2022 bei 888.218 und hat sich damit seit 2010 beinahe verdreifacht.
Gesunken ist im Langzeitvergleich wiederum der Anteil der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit im Leistungsbezug, wie es weiter hieß: von 1,37 Millionen im Jahr 2010 auf derzeit rund 931.000 Kinder. Bezogen auf alle deutschen Minderjährigen im Jahr 2021 entspricht das 7,7 Prozent.
Diese Entwicklung lässt sich auch anhand entsprechender Sozialausgaben ablesen: So sind die jährlichen Ausgaben für Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit von 2,58 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 2,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gesunken. Die Ausgaben für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit stiegen im selben Zeitraum von 668 Millionen Euro auf 2,5 Milliarden Euro an.
Derzeit arbeitet das Bundesfamilienministerium federführend an einem Entwurf für eine Kindergrundsicherung. Sie zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Projekten der Ampelregierung und soll unter anderem das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets zu einer einheitlichen Leistung zusammenfassen. Sie soll dann von den Familienkassen ausgezahlt werden. Umstritten sind innerhalb der Regierung die benötigten Mittel für die Einführung. (KNA)