Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) rechnet weiter damit, dass der Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung noch im September vom Kabinett verabschiedet wird. Es gebe noch "juristische und technische Details" zu klären, sagte Paus dem ARD-Hauptstadtstudio. Noch am Dienstag hatte die Ministerin signalisiert, dass der Entwurf bereits am gestrigen Mittwoch verabschiedet werden solle. Nun sei dafür die Sitzung in zwei Wochen angedacht, hieß es aus Regierungskreisen.
Mit der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden.
Wie aus Regierungskreisen weiter verlautet, konnte der Entwurf an die Ressorts geleitet worden. Es solle noch letzte Abstimmungen unter anderem etwa für Kinder geben, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, hieß es. Mit Blick auf die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit sei eine Vereinbarung geplant, damit der Zeitplan eingehalten werden könne.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Zeitplan für die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung für nicht realistisch hält. Selbst ein schrittweiser Einstieg ab dem 1. Januar 2025 sei nicht mehr vorstellbar, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesagentur.
Der FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer erklärte dazu auf X (Ex-Twitter), der Gesetzentwurf müsse handwerklich sauber sein. "Gründlichkeit vor Schnelligkeit", so Meyer. Auch Verbände üben weiter Kritik an dem bisherigen Entwurf. Das Bündnis Kindergrundsicherung erklärte, "trotz monatelanger Debatten reichen die im Gesetzentwurf gemachten Festlegungen für eine echte, armutsverhindernde Kindergrundsicherung bisher nicht aus". Umfangreiche Nachbesserungen seien notwendig, erklärte das Bündnis aus 20 Mitgliedsverbänden. Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses sagte: "Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen."
Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelten Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld von derzeit monatlich 250 Euro pro Kind. Ziel ist es, dass berechtigte Familien einfacher die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Sie sollen in einem Online-Portal übersichtlich berechnet und digital beantragt werden können.
Aktuell leben laut Untersuchungen etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind. Laut Ministerium können mit der Kindergrundsicherung rund 1,9 Millionen Kinder aus der Armut geholt werden. (KNA)