Buschmann: Verbot sexueller Diskriminierung ins Grundgesetz
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinen Willen zur Aufnahme des Verbots der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in das Grundgesetz bekräftigt. Er äußerte sich am Montag in Berlin anlässlich des "Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit", der an diesem Dienstag begangen wird. "Wir müssen den Schutz vor Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität in unserer Rechtsordnung stärker sichtbar machen", begründete er die Forderung.
"Wir brauchen außerdem mehr Sensibilität für LSBTI-Straftaten und müssen deren Ausmaß besser sichtbar machen, um wirksamer dagegen vorgehen zu können", sagte der FDP-Politiker. Die Polizei solle deshalb geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Straftaten bundesweit einheitlich erfassen. "Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität von Menschen richten, sind besonders niederträchtig", so Buschmann. "Wir werden dafür sorgen, dass solche Motive ausdrücklich als Grund für eine Strafverschärfung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden", sagte der FDP-Politiker. (KNA)