Opfer von Missbrauch sollen mehr Rechte erhalten, Kinder besser geschützt werden: Dazu hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Betroffene sollen damit ein Recht auf Akteneinsicht in Jugendämtern bekommen.
Zudem soll das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Sie soll künftig regelmäßig einen Bericht vorlegen, in dem es um das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Prävention, Unterstützungsangebote sowie Forschung und Aufarbeitung geht. Auch einen Arbeitsstab sowie den Betroffenenbeirat und die unabhängige Aufarbeitungskommission will die Regierung gesetzlich verankern.
Der Bund will darüber hinaus ein Beratungssystem für Betroffene einrichten. Mit Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung wird laut Gesetzentwurf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt. Für mehr Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe soll die Anwendung von Schutzkonzepten verpflichtend werden.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sagte dem "Spiegel" (Mittwoch), das Gesetz sei "ein zentraler Schritt, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu holen und Kinder besser zu schützen". Es sei wichtig, dass erstmals die Rechte von Betroffenen gestärkt würden. Zudem äußerte Claus eine Hoffnung: "Wir werden hoffentlich bald weniger diskutieren, ob es mehr Kinderschutz braucht, sondern mehr, wie wir den Kinderschutz qualitativ verbessern können." (KNA)