Die Ampelkoalition hat sich auf letzte Details im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt. Einem Kabinettsbeschluss am kommenden Mittwoch stehe damit nichts mehr im Wege, erfuhr die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Samstag) aus Koalitions- und Regierungskreisen.
Der Einigung zufolge soll der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat, der in der Corona-Zeit eingeführt worden war, ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen. FDP und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatten vor Fehlanreizen im Asylrecht gewarnt. Die Asylbewerberleistungen seien "kein Aspekt der neuen Kindergrundsicherung".
Der Corona-Sofortzuschlag soll ansonsten in der neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Die turnusgemäße Regelbedarfsanpassung zum Jahreswechsel 2024/2025 an die Lebenshaltungskosten werde aber zu höheren Leistungen auch für Asylbewerber führen, hieß es laut Zeitung.
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) war kurz vor der letzten Kabinettssitzung vor fast zwei Wochen nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil es in einigen Detailfragen - unter anderem bei der Asylbewerberfrage - noch Klärungsbedarf gegeben hatte.
Mit der Kindergrundsicherung will die Bundesregierung ab 2025 Hilfen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammenfassen. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Die zweite Komponente - der Zusatzbetrag - soll nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Ziel ist es, dass berechtigte Familien einfacher die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Sie sollen in einem Online-Portal übersichtlich berechnet und digital beantragt werden können. (KNA)