Das UN-Kinderhilfswerk Unicef fordert Regierungen zu mehr Investitionen in vorschulische Bildung auf. Die erste, umfassende Bestandsaufnahme der Organisation zeige, dass weltweit mehr als 175 Millionen Kinder keinen Zugang zu vorschulischer Bildung hätten, teilte Unicef am Dienstag in Köln mit. Betroffen sei rund die Hälfte der Drei- bis Sechsjährigen. Mindestens zehn Prozent der nationalen Bildungsetats sollten entsprechend verwendet werden, so die Unicef-Forderung. In 40 Prozent der Länder mit verfügbaren Daten seien es jedoch weniger als 2 Prozent gewesen. Am meisten investieren demnach Länder in Europa und Asien. Früh geförderte Kinder hätten eine doppelt so hohe Chance, schneller Lese- und Rechenkompetenzen zu entwickeln, hieß es. In Ländern, in denen mehr Kinder vorschulische Bildungsmöglichkeiten wahrnehmen, schließen den Angaben zufolge mehr Jungen und Mädchen die Grundschule ab und erwerben Mindestkenntnisse im Lesen und Rechnen. "Die vorschulische Förderung ist das Fundament für die Bildung unserer Kinder. Alle weiteren Bildungsstufen bauen auf den Erfolgen auf, die in diesem Bereich erzielt wurden", so Unicef-Exekutivdirektorin Henrietta Fore. Der größte Einflussfaktor beim Ausschluss von vorschulischer Bildung ist den Angaben zufolge Armut. Weitere Faktoren seien das Bildungsniveau der Mutter und der Wohnort. Auch in von Konflikten und Katastrophen betroffenen Gebieten hätten Kinder häufig keinen Zugang zu vorschulischer Bildung.
Bluttests zur Erkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen sind weiter heftig umstritten. Vor der Debatte des Bundestags am Donnerstag pochte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt auf ein "Recht auf Nichtwissen". "Es darf kein Druck auf werdende Eltern aufgebaut werden, sich einem Test zu unterziehen", sagte Schmidt dem "Tagesspiegel" (Dienstag). Es müsse möglich sein, ein Kind zu wollen, ohne solche Tests vorzunehmen. Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger befürwortete eine eingeschränkte Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Für Frauen ab 35 Jahren sollten die Kassen "die weniger riskanten Bluttests bezahlen", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". "Es darf aber in Zukunft nicht dazu kommen, dass das gesamte Genom von Ungeborenen auf Krankheiten untersucht wird." Die Bundesärztekammer forderte den Bundestag auf, Voraussetzungen und Grenzen der vorgeburtlichen Diagnostik klar zu definieren. Alle Versicherten müssten einen gleichberechtigten Zugang zu diesen risikoärmeren Methoden der Diagnostik erhalten, forderte der Vorstand der Ärztekammer in Berlin. Zugleich forderte das Gremium ein "klares Bekenntnis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien". Die Evangelische Kirche in Deutschland zeigte sich skeptisch gegenüber der Früherkennung von Trisomie 21. Sie will die Bluttests mit einer verpflichtenden Beratung koppeln, die von den Kassen finanziert wird. "Der Rat der EKD teilt die große Sorge, dass sich durch eine Verbreitung neuer diagnostischer Methoden der Früherkennung von Trisomie 21 eine Haltung ausbreitet, nach der behindertes Leben ein nicht lebenswertes Leben ist", sagte Ratspräsident Heinrich Bedford-Strohm der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Dienstag). Fünf bundesweite Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnten vor einer "Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation". Dies wäre ein verheerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, erklärten die Verbände in Berlin. Es sei staatliche Aufgabe, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung einzutreten, statt diese auszugrenzen und zu diskriminieren. Die Fachverbände sprachen sich für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger psychosozialer Beratung aus. "Gesellschaftlichen Bestrebungen der Selektierung menschlichen Lebens ist entschieden entgegenzutreten." Unterstützt wird die Erklärung vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie dem Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen. Mit den vorgeburtlichen Bluttests kann festgestellt werden, ob ein Embryo das Down-Syndrom (Trisomie 21) hat. Über die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenbeauftragten. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)