Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei lesbischen Ehepaaren nicht tragen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. "Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung", heißt es in der Entscheidung.
Das Gericht urteilte über die Klage einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden, an einer Fertilitätsstörung leidenden Frau. Sie verlangte von der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) die Erstattung der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Vor dem Sozialgericht Würzburg und dem Bayerischen Landessozialgericht München hatte die Klägerin keinen Erfolg. Ihre Revision wurde nun zurückgewiesen. (KNA)