Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Unterhaltsrecht reformieren und Väter entlasten, die sich nach einer Trennung intensiv um ihre Kinder kümmern. "Ich arbeite daran, dass wir im Frühjahr kommenden Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen werden", sagte Lambrecht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag). Es sei "eine sehr positive, ja tolle Entwicklung, dass sich heute viel häufiger beide Eltern nach einer Trennung um Kind oder Kinder kümmern wollen", betonte Lambrecht. Die getrennt lebenden Familien hätten aber nur eine Summe zur Verfügung. "Trotzdem muss jedes Elternteil ein Kinderzimmer vorhalten, wenn es sich regelmäßig um den Nachwuchs kümmert. Auch das müssen wir berücksichtigen." Nach Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Elternteil, der nicht überwiegend für die Pflege- und Erziehungsarbeit zuständig ist, Geld bezahlen - in der Mehrheit der Fälle ist das der Vater. Die volle Unterhaltspflicht gilt selbst dann, wenn das Kind drei von sieben Tagen bei einem Elternteil ist. Bei der geplanten Reform "suchen wir nach einem fairen Ausgleich der Interessen", sagte Lambrecht. "Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Was ist für die Kinder das Beste?" Geplant sei ein Gesamtpaket: "Wir müssen das Unterhaltsrecht zusammen mit dem Sorge- und Umgangsrecht betrachten", sagte die SPD-Politikerin. Unterstützung kommt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie sagte, immer öfter wollten sich beide Elternteile auch nach einer Trennung weiterhin um das Kind oder die Kinder kümmern. "Das ist eine gute Entwicklung. Für diese Eltern müssen wir unser Regelwerk anpassen. Denn das Sorge- und Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht bilden diesen gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte noch nicht ab." Unterdessen warnten die Grünen davor, dass Änderungen im Unterhaltsrecht nicht zu finanziellen Verschlechterungen für Familien führen dürften. Notwendig sei ein "ganzheitliches Reformpaket", so die Grünen-Bundestagsabgeordneten Katja Keul und Katja Dörner. Gewisse Entlastungen könnten bereits durch Veränderungen im Sozial- und Steuerrecht bewirkt werden, etwa durch die Anerkennung von Umgangsmehrbedarfen. Ob und welche Änderungen im Unterhaltsrecht sinnvoll seien, müsse sorgsam geprüft werden. Es sei etwa nicht hinnehmbar, dass die Behörden teilweise die Zahlung von Unterhaltsvorschuss mit Verweis auf einen erweiterten Umgang des Unterhaltspflichtigen einstellten, selbst wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über den Kindesunterhalt vorliege. Geprüft werden müsse zudem, inwiefern die hälftige Auszahlung des Kindergeldes an beide Elternteile zu einer Entlastung bei der komplizierten Unterhaltsberechnung führen würde.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat Eltern dazu ermutigt, die Selbstbestimmung ihrer Kinder stärker zu fördern. Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch erklärte Rörig am Montag in Berlin, Kinder könnten sich nicht alleine schützen. Sie bräuchten Erwachsene, die Verantwortung für den Kinderschutz übernähmen und die ihnen grundsätzlich mit Wertschätzung begegneten. Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch findet zum fünften Mal am 18. November statt und geht auf eine Initiative des Europarates zurück. Nach Angaben Rörigs sind bei den Ermittlungsbehörden in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 12.000 Anzeigen zu Kindesmissbrauch eingegangen. Das Dunkelfeld sei um ein Vielfaches größer. Er betonte, sexuelle Gewalt geschehe nicht an abgeschiedenen Orten, sondern "mitten in der Gesellschaft, in der Familie, der Nachbarschaft, in der Schule, im Sportverein, durch Gleichaltrige und auch durch die Nutzung digitaler Medien". (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)