Mehrere Familienverbände haben vor den finanziellen Folgen einer möglichen Abschaffung des sogenannten Ehegattensplittings im Steuerrecht gewarnt. Davon besonders betroffen wären Familien mit mehreren Kindern und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen, die bereits jetzt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an der Armutsgrenze lebten. Darauf wiesen am Montag der Deutsche Familienverband, der Familienbund der Katholiken und der Verband kinderreicher Familien Deutschlands hin. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings widerspreche dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie zu schützen, argumentieren sie. Die Regelung stelle sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert würden. Es sei dagegen verfassungswidrig, die ehelichen Unterhaltspflichten steuerlich etwa nur durch einen übertragbaren Grundfreibetrag zu berücksichtigen.
"Dann stünden die Ehepartner nach der Scheidung steuerlich besser da als während der Ehe", erklärte der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann. Dies wäre "ein mit dem 'besonderen Schutz' der Ehe unvereinbarer und gesellschaftlich höchst fragwürdiger steuerlicher Anreiz zur Trennung".(…) (KNA)