Die Bundesregierung will den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stärker fördern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Formulierungshilfe für den Bundestag, nach der das entsprechende Sondervermögen zur Unterstützung der Länder von bislang 2 Milliarden Euro um bis zu 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Dazu müssen unter anderem mehr Betreuungsplätze geschaffen werden. Kritiker aus der Opposition meinen, dass auch die zusätzlichen Mittel dafür nicht ausreichen, da weitaus mehr als fünf Milliarden Euro für den Ganztagsausbau nötig seien. Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz sagte, mit dem zusätzlichen Geld würden die Bildungschancen von Kindern verbessert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. Migrantinnen erhielten durch den Ausbau der Betreuungsangebote mehr Möglichkeiten, an Sprachkursen oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und so auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. "Das erhöht die Teilhabechancen der ganzen Familie, denn gerade Frauen haben eine wichtige Vorbildfunktion bei der Integration", sagte Widmann-Mauz.
Gute Nachrichten für junge Eltern: Sie können staatliche Leistungen für Familien wie das Elterngeld künftig einfacher und gebündelt mit anderen Förderungen online beantragen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am Mittwochabend. Eltern sollen künftig wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag beantragen können. Dazu gehören etwa die Geburtsurkunde - mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige - sowie Eltern- und Kindergeld. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, mit dem Gesetz würden Anträge für die wichtigsten Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes gebündelt. Die Beantragung von Familienleistungen werde damit in das digitale Zeitalter gebracht. Schließlich sollten Eltern mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen - und weniger mit Papierkram, so Giffey. Sie kündigte an, sie strebe an, dass ab 2022 alle Familienleistungen digital beantragt werden könnten. Entscheidendes Element des Gesetzes ist demnach die Regelung des elektronischen Datenaustausches. An vielen Stellen können Behörden notwendige Daten untereinander abrufen. Bürger müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung werden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit entfallen mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden. Die Opposition kritisierte, dass das Gesetz viel zu spät komme. Zudem sei es mit heißer Nadel gestrickt, da es im parlamentarischen Verfahren noch einen rund 20-seitigen Änderungsantrag gegeben habe. (Familienbund der Katholiken/KNA)