Rund 7,7 Millionen Steuerzahler werden nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes um jährlich insgesamt 2,74 Milliarden Euro entlastet. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) vorliegt. Demnach würde eine Anhebung des Steuerfreibetrags von derzeit 1.320 Euro um 30 Prozent zu Steuermindereinnahmen von 1,7 Milliarden Euro pro Jahr führen. Eine Anhebung des Freibetrags für die Kindererziehung um 50 Prozent kostete den Fiskus drei Milliarden und um 100 Prozent 6,8 Milliarden, so das Finanzministerium. An eine Anhebung des zuletzt 2010 erhöhten Freibetrags denke die Regierung jedoch nicht, heißt es in der Antwort. Die FDP forderte demgegenüber eine regelmäßige Anpassung. "Die Betreuungs- und Ausbildungskosten für Kinder steigen stetig an, doch die steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt seit Jahren konstant", kritisierte FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler. Auch für keinen anderen Freibetrag zur Einkommenssteuer plant die Regierung derzeit Anpassungen, wie aus der Antwort hervorgeht. Freibeträge wie etwa für eine Mitarbeiterbeteiligung, für die Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveräußerungen, für Alleinerziehende, Ehrenamt oder Sachprämien des Arbeitgebers blieben ebenfalls unverändert, obwohl sie teilweise seit 15 Jahren nicht mehr verändert wurden. "Bei der Entlastung der Bürger versagt die Bundesregierung auch im Kleinen", kritisierte Schäffler.
Der Deutsche Städtetag fordert die Bundesregierung auf, den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in die Zuständigkeit der Bundesländer zu legen und nicht in einem Bundesgesetz zu regeln. Städtetags-Präsident Markus Lewe sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag: "Bildung ist im föderalen System der Bundesrepublik eine klassische Aufgabe der Länder." Dazu gehöre auch der qualitative und quantitative Ausbau von Ganztagsschulen, erklärte der CDU-Politiker und Oberbürgermeister von Münster. Deshalb müsse der Bund, wenn er einen Rechtsanspruch auf ganztägige verlässliche Bildung einführen wolle, diesen bei den Ländern ansiedeln. Laut Lewe wird es mit einem Rechtsanspruch auf Landesebene zudem einfacher, "die vielfältigen Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, die schon heute in Kommunen bestehen, und die Angebote der Schulen in ein Gesamtkonzept einzubeziehen". Nach den Plänen des Bundes soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum Jahr 2025 eingeführt werden. Dafür will der Bund zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass der individuelle Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIII - dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - doch bundesweit geregelt werden soll, müssten die Länder nach Ansicht des Städtetags-Präsidenten ebenfalls Regelungen treffen und den Kommunen ihre Kosten ersetzen, "weil dann das Konnexitätsprinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt". Damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verwirklicht werden könne, so Lewe, müsse der Bund die Länder bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe finanziell unterstützen. "Außerdem muss sich der Bund nicht nur einmalig mit den Zwei-Milliarden-Euro-Investitionen beteiligen, sondern auch dauerhaft an den laufenden Kosten", forderte er. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)