Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich mit mehreren Familienorganisationen in Berlin getroffen. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie, wie das Bundespräsidialamt am Dienstag mitteilte. Demnach begrüßten sie Reformen für Familien mit geringem Einkommen, kritisierten aber Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas als nicht ausreichend. In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) sind der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) zusammengeschlossen.
Ab 2020 soll es nach dem Willen der Bundesregierung wieder ein höheres Wohngeld geben. Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch den Entwurf des "Wohngeldstärkungsgesetzes" von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) auf den Weg. Von der Erhöhung werden voraussichtlich rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. 180.000 Haushalte werden durch die Reform erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld erhalten. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll dann voraussichtlich von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen. Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßten das Vorhaben. Der baupolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Kai Wegner (CDU) begrüßte, dass das Wohngeld nach dem Entwurf auch dynamisiert und eine neue Mietenstufe VII eingeführt werden solle. Demnach soll die Leistung künftig alle zwei Jahre per Verordnung an die Bestandsmieten und Einkommensentwicklung angepasst werden. Durch eine neue Mietenstufe VII könnten Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten künftig stärker bei den Wohnkosten entlastet werden, so Wegner. "Damit soll das Wohngeld als wirksames Instrument des sozialen Ausgleichs auf dem Wohnungsmarkt noch attraktiver gestaltet werden", sagte der CDU-Politiker. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, verwies auf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Demnach sieht das Wohngeldstärkungsgesetz unter anderem vor, den Freibetrag für Personen mit einer Schwerbehinderung von 1.500 Euro auf 1.800 Euro jährlich zu erhöhen. Außerdem soll der anrechnungsfreie Betrag von 4.800 Euro auf 6.540 Euro jährlich für eine pflegebedürftige Person erhöht werden, wenn sie den von ihren Angehörigen erhaltenen Unterhalt für eine Pflegeperson oder eine Pflegekraft aufwendet. "Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum hat eine starke soziale Dimension und ist für eine offene Gesellschaft unerlässlich", so Dusel. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)